Allgemeine Geschäftsbedingungen Stemmler Baumfällung GmbH ©2023



1. Allgemeines

Alle Lieferungen, Dienst-, Werk- und Werklieferungsleistungen von Stemmler Baumfällung GmbH unterliegen diesen Bedingungen.

Der Auftraggeber erkennt durch den Vertragsabschluss bzw. die Aufgabe von Bestellungen ausdrücklich an, dass ausschließlich diese Bedingungen Vertragsbestandteil sind. Etwaige, entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers sind nur und insoweit verbindlich, wenn diese vor Vertragsschluss schriftlich vereinbart wurden.

Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen oder Absprachen gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Stemmler Baumfällung GmbH schriftlich bestätigt worden sind.


2. Angebot / Beauftragung

Angebote von Stemmler Baumfällung GmbH sind - wenn im Angebot nichts anderes genannt wurde - bis zum Vertragsabschluss frei bleibend.

Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Beauftragung des Angebotes durch den Auftraggeber sowie die terminliche Vereinbarung der Ausführung oder den Beginn der Ausführung durch Stemmler Baumfällung zustande.

Erteilt der Auftraggeber den Auftrag mündlich oder per Handschlag, so kommt dieser unter Zugrundelegung des Angebotes sowie mit der terminlichen Festlegung der Durchführung oder den Beginn der Ausführung durch Stemmler Baumfällung GmbH zustande.


3. Preise

Für jeden Vertragsabschluss gelten die zum Vertragsschluss jeweils gültigen Preise.

Stemmler Baumfällung GmbH behält sich das Recht der Preisanpassung bei Mehraufwand vor. Gleichzeitig verpflichtet sich Stemmler Baumfällung GmbH mit dem Auftraggeber vor Ausführung des Mehraufwandes, diesen, zu fixieren.


4. Vertragsdauer / Kündigung

Aufträge gelten als beendet wenn, der Auftraggeber diese abgenommen und als in Ordnung befunden hat. Tritt der Auftraggeber nach erteilen des Auftrags vor Arbeitsbeginn von diesem zurück werden 50% der Auftragssumme als Ausfallentschädigung fällig. Evtl. angemietete Maschinen oder Arbeitsgeräte werden voll in Rechnung gestellt.


5. Einweisung

Bevor Stemmler Baumfällung GmbHmit den Arbeiten beginnt hat der Auftraggeber Stemmler Baumfällung GmbH auf Besonderheiten und besonders zu schützende Einrichtungen auf dem Grundstück und im angekündigten Bereich der Baumfällung, sowie auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen.

Erfolgt eine Einweisung - gleich aus welchen Gründen - nicht, so kann der Auftraggeber bei eventuellen Schäden, die auf die mangelnde Unterrichtung zurückzuführen sind, Stemmler Baumfällung GmbH nicht schadensersatzpflichtig machen.

Stemmler Baumfällung GmbH wird gestattet, für die Dauer der Arbeiten am Objekt ein Firmenschild anzubringen.


6. Leistungen Stemmler Baumfällung GmbH

Stemmler Baumfällung GmbH wird die im Angebot bzw. Auftrag festgehaltenen Dienstleistungen fach- und sachgerecht durchzuführen. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Dienstleistungsumfang und -Standard gewahrt bleibt. Stemmler Baumfällung verpflichtet sich - soweit notwendig -, seinen Arbeitsbereich gegen unbefugtes Betreten abzusichern und ggf. auf Gefahren die von seine Arbeiten ausgehen hinzuweisen.

Arbeiten, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen werden in Absprache mit den zuständigen Behörden koordiniert. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.


7. Leistungen des Auftraggeber's (AG)

Der Auftraggeber stellt - soweit notwendig und möglich -, Stemmler Baumfällung GmbH Wasser und Strom für den Betrieb von Maschinen, in dem für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Umfang kostenlos zur Verfügung.

Die Einholung von behördlichen Genehmigungen (Baumschutzsatzung) sowie die Einholung von Genehmigungen für notwendige Absperrmaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum obliegt grundsätzlich dem AG.

Wünscht der AG, dass die Genehmigungen vom Stemmler Baumfällung eingeholt werden, ist dies im Auftrag schriftlich festzuhalten. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.

Wünscht der AG, dass behördlich angeordnete Absperrmaßnahmen von Stemmler Baumfällung errichtet werden, ist dies im Auftrag schriftlich festzuhalten. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.

Stemmler Baumfällung GmbH prüft bei Auftragsannahme und -ausführung das Vorliegen notwendiger Genehmigungen nicht, wenn die Beibringung dieser nicht Bestandteil unseres Auftrages ist. Sämtliche Kosten und Bußgelder aus nicht vorliegenden Genehmigungen gehen zu Lasten des Auftraggebers, wenn die Beibringung dieser nicht Bestandteil des Auftrages von Stemmler Baumfällung GmbH war.


8. Abnahme der Leistung

Der Auftraggeber hat die Leistungen von Stemmler Baumfällung GmbH nach deren Beendigung noch am selben Tag zu besichtigen und die ordnungsgemäße Ausführung zu bestätigen. Verzichtet der Auftraggeber auf die Besichtigung und Bestätigung oder unterbleibt diese aus Gründen, die Stemmler Baumfällung GmbH nicht zu vertreten hat, so gelten die Leistungen als vertragsgerecht ausgeführt.

Die Arbeiten von Stemmler Baumfällung GmbH werden dann als vertragsgerecht durchgeführt anerkannt, wenn der Auftraggeber nach Beendigung der Arbeiten entgegen der ihn treffenden Besichtigung- und Bestätigungspflicht, nicht innerhalb von 5 Werktagen Einwendungen erhebt.


9. Reklamationen

Reklamationen und Nachbesserungen sind sofort anzuzeigen.

Rechnungskürzungen ohne vorangegangene ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung zur Behebung der Mängel bzw. Einräumung einer Nachbesserung innerhalb einer hierfür gesetzten, angemessenen Frist, dürfen vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden.


10. Vergütung

Zahlungen sind sofort nach Beendigung und Abnahme der Leistung zu begleichen. Wird bei Beauftragung die Bezahlung der Leistungen mittels Banküberweisung vereinbart hat diese ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen auf das Konto der Stemmler Baumfällung GmbH zu erfolgen.

Auftraggeber die im Namen von Dritten, z.B. Eigentümer Gemeinschaften, handeln, haften persönlich für die Zahlungsverpflichtungen aus den erteilten Aufträgen.

Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist die Stemmler Baumfällung GmbH berechtigt, Verzugszinsen mit 8% über dem jeweils gültigen Diskontsatz zu berechnen.

Die Stemmler Baumfällung ist berechtigt sofort bei Eintritt des Zahlungsverzuges ein Inkassounternehmen mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen.


11. Haftung

Die Haftung von Stemmler Baumfällung GmbH für nachweislich durch Stemmler Baumfällung GmbH im Rahmen der erbrachten Leistungen verursachte Schäden wird auf die Deckung entsprechend den Bedingungen unseres Haftpflichtversicherung-Vertrages dem Grunde und der Höhe nach beschränkt.

Stemmler Baumfällung GmbH haftet nicht für Schäden, die an Pflanzen, Liegenschaften und Einfriedungen die sich unterhalb des Ausdehnungsbereiches der Baumkrone des zu fällenden Baumes, bzw. in unmittelbarer Nähe des Arbeitsbereiches stehen und nicht durch die beauftragte Leistung selber geschützt werden können. Die Sicherung bzw. Entfernung dieser Güter obliegt dem Auftraggeber.

Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.


12. Schlussbestimmungen

Die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. An ihre Stelle tritt die gesetzliche zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck des wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für einzelne Teile der Bestimmung oder im Falle einer ergänzungsbedürftigen Lücke.

Gerichtsstand ist Köln.

Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Sonderregelungen vereinbart sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Dienstleistungs- und Werkvertragsrechts.