Ein Baum geht, ein neuer Baum kommt

Das Landschaftsgesetz in Nordrhein-Westfalen definiert den Bau von Gebäuden oder das Anlegen von Wegen als Eingriff in die Natur und Landschaft. Um diesen Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu erhalten, wird nach einer Baumfällung häufig eine Ausgleichspflanzung bzw. Ersatzpflanzung von der Stadt oder Gemeinde vorgeschrieben. Zudem müssen sich Grundstückseigentümer in einigen Städten und Kommunen an die Baumschutzordnung halten, die festlegt, unter welchen Bedingungen Bäume auf dem Privatgrundstück gefällt werden dürfen. Oder möchten Sie unabhängig von diesen Verordnungen selbst neues Leben pflanzen und haben vor, eine Ausgleichspflanzung auf Ihrem Grundstück vorzunehmen? Alles kein Problem!

Fachgerechte Baumpflanzung durch Profis

In all diesen Fällen stehen wir Ihnen mit unserem Leistungspaket rund um die Baumfällung und Baumpflege professionell zur Seite und beraten Sie bei all Ihren Fragen. Wir wissen, welche Ausgleichspflanzungen sich für die Landschaftspflege und Kompensationsmaßnahmen eignen und helfen Ihnen bei der Auswahl der richtigen Baumarten und des richtigen Standortes.

Sprechen Sie uns einfach an, wir freuen uns auf das gemeinsame Projekt mit Ihnen!

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